Herkunftskennzeichnung: Auf den richtigen Geltungsbereich kommt es an!

Eine Herkunftskennzeichnung schafft für die Verbraucher Transparenz, die vor allem im Bereich des Außer-Haus-Verzehrs dringend erforderlich ist.

Im Lebensmitteleinzelhandel ist die verpflichtende Herkunftstransparenz in Deutschland schon recht ausgeprägt und wird sogar noch ausgebaut. Mehr als die Hälfte des Marktes für Geflügelfleisch bleibt dabei jedoch außen vor – und die im Koalitionsvertrag angekündigte „umfassende“ Herkunftskennzeichnung damit unvollständig. Das muss sich ändern!

Die Pflicht zur Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln im deutschen Einzelhandel geht in wesentlichen Teilen auf die europäischen Regelungen des allgemeinen Lebensmittelkennzeichnungsrechts zurück: Unverarbeitetes und vorverpacktes Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Schweinefleisch (frisch, gekühlt oder gefroren) muss gekennzeichnet werden. Das gilt auch, „wenn ohne eine Herkunftsangabe eine Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher drohen würde und wenn die Herkunft der Primärzutat von der auslobten Herkunft des Lebensmittels abweicht“. Zusätzliche freiwillige Angaben zur Herkunft – beispielsweise die Angabe einer Region – sind erlaubt und im Markt mit zahlreichen Regio-Siegeln etabliert.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat zudem einen nationalen Verordnungsentwurf vorbereitet, um diese Herkunftskennzeichnungsregeln auf nicht vorverpacktes Fleisch der genannten Tierarten auszuweiten. Das heißt, künftig muss für Verbraucherinnen und Verbraucher sichtbar sein, wo das unverarbeitete Fleisch in der Fleischtheke beim Metzger, im Supermarkt, im Hofladen oder auf dem Wochenmarkt herkommt.

Bleibt die „umfassende Herkunftskennzeichnung“ ein leeres Versprechen?

Die angekündigte Erweiterung der Herkunftskennzeichnung im Lebensmittelkennzeichnungsrecht durch die EU, die Teil der Farm-to-Fork-Strategie der Europäischen Kommission ist, steht derweil weiter aus. Damit bleibt auch unklar, welchen Geltungsbereich die EU überhaupt im Blick hat. Fachleute gehen davon aus, dass sich Brüssel auf verarbeitetes Fleisch konzentriert, denn hier gibt es bislang keine Verpflichtung, die Herkunft auszuweisen. „Wenn das zutrifft, bleibt die umfassende Herkunftskennzeichnung ein leeres Versprechen der Bundesregierung“, mahnt ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke. „Und zwar so lange, bis sie endlich auch verpflichtende Transparenz in den Außer-Haus-Verzehr bringt!“

Mehr als die Hälfte des Geflügelfleisches wird hierzulande in Restaurants und Kantinen verzehrt, und in der Regel erfahren die Gäste dort allenfalls auf aktive Nachfrage etwas darüber, wo das Fleisch auf der Speisekarte herkommt. Dabei fordert die Bevölkerung in Umfragen ausdrücklich auch in diesem Bereich Transparenz. „Es ist davon auszugehen, dass in der Gastronomie häufig aus dem Ausland importiertes Fleisch aus unklaren, meist schlechteren Haltungsbedingungen auf den Tellern landet – die Gäste hier also überhöhte Preise für mindere Qualität und weniger Tierwohl bezahlen“, kritisiert der ZDG-Präsident.

Transparenz für Restaurantgäste – Wertschätzung für Fleisch aus Deutschland

Licht ins Dunkel zu bringen, ist nicht nur im Sinne der Verbraucher: Es wird heimischen Produzenten, die mit hohen Haltungs- und Qualitätsstandards produzieren, im scharfen Wettbewerb mehr Sichtbarkeit verleihen und dazu führen, dass sich Gäste beim Außer-Haus-Verzehr verstärkt für Fleisch aus deutscher Herkunft entscheiden.

Immerhin: Die Regierung aus SPD, Grünen und FDP hat im Rahmen ihrer „Ernährungsstrategie“ zumindest die sogenannte Gemeinschaftsverpflegung – also Großküchen in Kindergärten, Krankenhäusern, Seniorenheimen oder Betriebskantinen – auf der Agenda. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat diesen Bereich mit täglich rund 17 Millionen Gästen als „Hebel für gutes und gesundes Essen für alle“ ausgemacht. Allerdings schwebt der Politik hier vor allem vor, den Anteil an pflanzenbetonten Angeboten und Bio-Lebensmitteln zu erhöhen. Aus Sicht des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) eine realitätsferne Prioritätensetzung: Anstatt ideologisch motivierte Speisepläne zu schreiben, sollte die Politik sich darauf fokussieren, dass Bürgerinnen und Bürger beim Essen außer Haus aus einem breit gefächerten und bezahlbaren Angebot an Lebensmitteln wählen können, fordert ZDG-Geschäftsführer Wolfgang Schleicher. Für Kantinen und Restaurants gelte gleichermaßen: „Grundlage für Wahlfreiheit und eine mündige Verbraucherentscheidung sind die versprochenen umfassenden Herkunftsinformationen – es wird Zeit, dass die Bundesregierung sie auch in diesem Bereich liefert!“

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