Nach der Herkunftskennzeichnung „light“ kommt jetzt das Wesentliche

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) jubelte Anfang Juli, der Weg für eine „nationale Herkunftskennzeichnung“ sei frei. Kurze Zeit später kam tatsächlich Bewegung in ein nicht nur für die Geflügelwirtschaft essenzielles Handlungsfeld: den Außer-Haus-Verzehr.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) jubelte Anfang Juli, der Weg für eine „nationale Herkunftskennzeichnung“ sei frei. Zu dem Zeitpunkt war allerdings nur die Ausweitung der ohnehin schon ausgeprägten Herkunftstransparenz im Lebensmitteleinzelhandel spruchreif.  Seit Ende Juli ist nun klar: Es kommt tatsächlich Bewegung in ein nicht nur für die Geflügelwirtschaft essenzielles Handlungsfeld – den Außer-Haus-Verzehr.

Haltungskennzeichnung versus Herkunftskennzeichnung, nationale Gesetzgebung versus EU-Verordnungen: Bei den vielen staatlichen Initiativen im Bereich Lebensmittel und Fleisch und den diversen beteiligten Ebenen kann man schon einmal den Überblick verlieren. Aber dass das auch dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und seinem Ressortchef passiert, ist eher unwahrscheinlich. Umso irritierender, dass das BMEL nach der Bundesratssitzung Anfang Juli getwittert hat, die „nationale Herkunftskennzeichnung“ sei auf den Weg gebracht.

Damit entstand der Eindruck eines „großen Wurfs“, der vorerst nicht zutraf. Denn die Entscheidung des Bundesrats bezieht sich nur darauf, dass ab 2024 die Herkunft auch auf „losem“ Fleisch an Theken in Metzgereien, in Supermärkten oder auf Wochenmärkten ausgewiesen werden muss – ein vergleichsweise kleiner Baustein einer „umfassenden Herkunftskennzeichnung“, wie sie die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag versprochen hat.

Cem Özdemir will nächste Schritte einleiten – endlich

Seit Monaten wartet die Bundesregierung vergeblich auf einen EU-einheitlichen Entwurf zur Herkunftskennzeichnung aus Brüssel. Jetzt ist Cem Özdemir endlich der Geduldsfaden gerissen und er hat eingesehen: Das Warten führt zu nichts. Andere EU-Länder haben mittlerweile nationale Regelungen getroffen. Also hat das BMEL Ende Juli angekündigt, die Herkunftsbezeichnung bald auch auf die Außer-Haus-Verpflegung auszuweiten.

Bei allem Ärger über die Verzögerungen und Vertröstungen steckt nach Auffassung des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) in der aktuellen Situation eine große Chance: „Jetzt ist die Gelegenheit, auf nationaler Ebene auf Basis heimischer Standards eine deutsche Blaupause für eine EU-weite Herkunftskennzeichnung voranzubringen“, sagt Geschäftsführer Wolfgang Schleicher. „Wenn wie angekündigt auch der wichtige Außer-Haus-Verzehr einbezogen wird, haben Besucher der Gastronomie künftig Transparenz über die Herkunft ihres Fleisches und können sich bewusst für heimische Qualität entscheiden.“

Bislang war unklar, ob die EU diesen Geltungsbereich überhaupt selbst zu adressieren gedenkt – Branchenexperten gingen eher davon aus, dass sie sich schwerpunktmäßig mit verarbeitetem Fleisch beschäftigt. Aber jetzt, wo die Bundesregierung das Thema auf die Agenda setzt, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass auch in Brüssel der Handlungsdruck wächst und der Außer-Haus-Verzehr in den Fokus gerückt wird. Vieles ist nach der großen Ankündigung noch offen – auch auf der nationalen Ebene. Aber die Chancen stehen besser denn je, dass es jetzt endlich der versprochene „große Wurf“ wird.

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