Haltungskennzeichnung von Kabinett abgesegnet: Was als nächstes passieren muss

Die staatliche Haltungskennzeichnung ist (noch) nicht der große Wurf. Aber sie ist ein Schritt in die richtige Richtung. Worauf es jetzt ankommt, damit der Umbau der Nutztierhaltung für mehr Tierwohl, Nachhaltigkeit und für eine starke heimische Landwirtschaft gelingt.

Als „wichtigen Baustein (…), um den Umbau hin zu einer zukunftsfesten Tierhaltung in Deutschland voranzutreiben“, bezeichnete das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Entscheidung des Bundeskabinetts, den Gesetzentwurf für die Tierhaltungskennzeichnung abzusegnen. „Das ist die erste Etappe“, kommentierte Agrar-Ressortchef Cem Özdemir (Grüne). Als „Teil eines Puzzles“ sieht die ernährungspolitische Sprecherin der Grünen, Renate Künast, die Pläne.

Gut, dass die Politik realistisch einschätzt, wo wir stehen. Auch aus Sicht der Geflügelfleischwirtschaft ist noch ein weiter Weg zu gehen, wenn die Tierhaltungskennzeichnung wirklich dazu beitragen soll, das Tierwohl in der Breite zu verbessern und die heimische Landwirtschaft zukunftsfest aufzustellen. Zum einen ist zu hoffen, dass bei der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes noch nachgebessert wird – etwa bei den übertriebenen bürokratischen Pflichten und den unzureichenden Überwachungsmechanismen für die Einhaltung der Standards.

 

Jetzt: Auch Herkunftskennzeichnung voranbringen!

Zum anderen muss der Geltungsbereich des Gesetzes schleunigst ausgeweitet werden: Auch heimische Geflügelhalter, die vom aktuellen Vorhaben nicht erfasst sind, brauchen Klarheit und Planungssicherheit. „Die Anforderungen an die künftigen Haltungsformstufen und Prozesse müssen dabei unbedingt den Besonderheiten und Realitäten der jeweiligen Tierart Rechnung tragen“, mahnt Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG). Speziell bei Geflügel sei mit der im gekennzeichneten Lebensmitteleinzelhandel dominierenden Haltungsformstufe 2 der privatwirtschaftlichen Initiative Tierwohl (ITW) ein tierwohlgerechter und bezahlbarer Haltungsstandard etabliert. „Die bewährten Kriterien und Mechanismen der ITW sollten den Weg auch für das staatliche Kennzeichen weisen.“

 

Özdemir: „Kaufen Sie gern gutes deutsches Fleisch“

Will die Politik auch den Weg für weitere Tierwohl-Fortschritte in Richtung der Haltungsformstufen 3 und 4 ebnen, muss sie sich zeitnah einem weiteren Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zuwenden: der umfassenden verpflichtenden Herkunftskennzeichnung, insbesondere im Außer-Haus-Bereich. Denn im Gegensatz zum Lebensmitteleinzelhandel gibt es in Restaurants oder Kantinen in der Regel für Verbraucher keine Informationen darüber, wo das Fleisch auf der Speisekarte herkommt und wie das Tier gehalten wurde.

Speziell bei deutschem Geflügel ist das Thema Tierwohl direkt mit der heimischen Herkunft verknüpft: Sowohl bei Hähnchen als auch bei Puten liegen die heimischen Halter im Vergleich der Haltungs- und Qualitätsstandards mit anderen Ländern weit vorn. Ermutigend, dass das offenbar auch Agrarminister Özdemir so sieht: „Kaufen Sie gern gutes deutsches Fleisch. Bei Anderen wissen wir halt nicht, wie es gehalten wurde“, hat er jüngst gesagt – und wiederholt angekündigt, dass sich sein Ressort um eine nationale Lösung kümmert, wenn die EU-Kommission keinen überzeugenden, EU-einheitlichen Entwurf für eine Herkunftskennzeichnung liefert.

Hoffentlich bereitet das BMEL dies schon vor, denn der EU-Entwurf scheint sich zu verzögern: War er zunächst noch für „Ende 2022“ angekündigt, ist nunmehr, etwas vorsichtiger, von „Anfang 2023“ die Rede. Immerhin: Bereits jetzt rückt die Ausweitung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung im Lebensmitteleinzelhandel auf nicht verpacktes Fleisch (etwa auf Wochenmärkten und Fleischtheken) in großen Schritten näher, den Verordnungsentwurf dafür will das BMEL nach einem Bericht von top agrar in diesen Tagen vorlegen.

Haltungskennzeichnung und Herkunftskennzeichnung zusammen denken und möglichst kombiniert umsetzen: Das würde – so die Überzeugung Ripkes – den hohen Qualitäts- und Tierwohlstandards der heimischen Tierhalter Sichtbarkeit, Wertschätzung der Verbraucher und damit nicht zuletzt höhere Absätze bescheren. „Und das wiederum gibt ihnen finanziellen Spielraum für Investitionen in mehr Tierwohl.“

 

Finanzierung von Tierwohl-Umbauten: Jetzt doch über Verbraucher-Abgabe?

Klar ist aber auch: Die Milliardenkosten, die der politisch gewünschte Umbau der Nutztierhaltung mit sich bringt, können die Landwirte allein nicht schultern. Auch die sogenannte „Bauernmilliarde“, die für den Zeitraum bis 2026 vorgesehen ist, wird hierfür nicht ausreichen – selbst wenn die staatliche Finanzierungsunterstützung, wie jüngst beschlossen, nicht nur für Stallumbauten, sondern auch für erhöhte laufende Kosten in Anspruch genommen werden darf.

In den Parteien-Streit um eine Finanzierungslösung ist glücklicherweise zuletzt Bewegung gekommen: Die FDP hatte signalisiert, dass sie die Tierwohlabgabe oder auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer als Finanzierungsinstrument unter bestimmten Bedingungen mittragen will. Eine offizielle Einigung innerhalb der Ampel-Koalition, verbunden mit einem konkreten, verlässlichen Finanzierungskonzept, steht aber weiterhin aus – zum Unmut der Experten der Borchert-Kommission, die schon vor langem sinnvolle Finanzierungsvorschläge gemacht hatten.

 

Keine Umbauten ohne modernes Baurecht

Neben der Finanzierung gilt es noch eine weitere wichtige Hürde zu nehmen: „Es braucht dringend ein modernes Baurecht, das nicht länger Klimaschutz und Tierwohl gegeneinander ausspielt und damit alle Tierwohl-Bemühungen von Politik und Wirtschaft konterkariert“, so ZDG-Präsident Ripke. Tatsächlich riskieren Geflügelhalter, die auf eigene Kosten in Stallumbauten investieren wollen, dafür gar keine Genehmigung zu bekommen und lassen es deshalb lieber gleich.

Der Grund: Bekommen Tiere mehr Auslauf im Freien, entweichen CO2 und weitere Emissionen im Gegensatz zur Stallhaltung ungefiltert in die Umgebung. Deshalb ist der Gesetzgeber bei solchen Umbauplänen äußerst restriktiv. „Die Politik muss – zumindest für eine Übergangszeit – klar priorisieren zwischen Tierwohl-Umbauten und Emissionsschutz-Regeln“, so Ripke. Ohne eine solche Priorisierung nütze auch das beste Finanzierungskonzept nichts. „Dann kommt der Umbau für mehr Tierwohl in der Breite praktisch nicht in Gang.“

Ist eine vegane Ernährung wirklich gesünder?

Ist eine vegane Ernährung wirklich gesünder?

Vegane Lebensmittel gelten als gesund und nachhaltig. Wir sehen genauer hin.
Tierwohl-Cent: Juristisch kaum durchführbar

Tierwohl-Cent: Juristisch kaum durchführbar

Die Bauerndemonstrationen mit Zehntausenden von Landwirten haben eine Diskussion über die Agrarpolitik ausgelöst. Um was es geht.
Bauernproteste: Um was es wirklich geht

Bauernproteste: Um was es wirklich geht

Die Bauerndemonstrationen mit Zehntausenden von Landwirten haben eine Diskussion über die Agrarpolitik ausgelöst. Um was es geht.
Weitere Inhalte entdecken
Mehr
Anzeigen
Datenschutzeinstellungen Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Datenschutzeinstellungen