Alles zum richtigen Umgang mit Geflügelfleisch und zur Küchenhygiene lesen Sie hier.
Sichere und gesunde Lebensmittel sind die Grundlage unserer Ernährung. Geflügelhalter, Schlachtereien und Vermarkter arbeiten täglich dafür, die Menschen in Deutschland mit hochwertigem Geflügelfleisch aus heimischer Erzeugung zu versorgen. Zu einem unbeschwerten Geflügelgenuss kann jeder Einzelne einen wichtigen Beitrag leisten. Alles zum richtigen Umgang mit Geflügelfleisch und zur Küchenhygiene lesen Sie hier.

Frisches Geflügelfleisch ist ein empfindliches Lebensmittel: Es sollte daher möglichst rasch nach Hause transportiert und gut gekühlt werden. Auf der Verpackung von Frischgeflügel und frischen Geflügelteilen befindet sich das Verbrauchsdatum („spätestens verbrauchen bis …“). Bis zu diesem Datum sollte das Geflügelfleisch bei Lagerung im Kühlschrank verzehrt werden.
Länger haltbar ist gefrorenes oder tiefgefrorenes Geflügelfleisch. Dieses ist auch immer mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum („mindestens haltbar bis …“) versehen. Bis zu diesem Zeitpunkt können gefrorenes und tiefgefrorenes Geflügel sowie Geflügelteile in der Originalverpackung im Tiefkühlfach, in der Tiefkühltruhe oder im Drei-Sterne-Fach des Kühlschranks bei -18 °C aufbewahrt werden.

Frisches Geflügelfleisch als naturbelassenes, unbehandeltes Lebensmittel ist nur wenige Tage im Kühlschrank haltbar. Einfrieren ist daher eine praktische Möglichkeit, Geflügelfleisch länger haltbar zu machen. Bereits beim Kauf tiefgefrorenes Geflügelfleisch kann einfach in der Originalverpackung im Tiefkühlfach bei minus 18 °C bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum aufbewahrt werden. Frisch gekauftes Hähnchen- oder Putenfleisch verpackt man vor dem Einfrieren am besten in Gefrierbeutel.
Gut zu wissen:
Selbst eingefrorenes Geflügelfleisch ist acht bis zehn Monate haltbar.
Richtig auftauen
Tiefgefrorenes Geflügelfleisch muss vor der Zubereitung immer vollständig aufgetaut werden. Wie das richtig geht? Wir erklären es:
Und auch bei der Zubereitung von aufgetautem Geflügelfleisch gilt: Immer die Regeln der gängigen Küchenhygiene beachten und das Fleisch vor dem Verzehr immer vollständig durchgaren. So steht einem unbeschwerten Genuss nichts im Weg!

Auf allen Naturprodukten können sich Bakterien und Keime befinden. Darum sollte bei der Zubereitung von Lebensmitteln immer auf die gängigen Regeln der Küchenhygiene geachtet werden. So steht einem sicheren und gesunden Geflügelgenuss nichts im Wege.
Und was ist mit Antibiotika-Rückständen?
Trotz tiergerechter Haltung und optimaler Betreuung werden Tiere mitunter krank. Dann entscheidet der Tierarzt über die Behandlung. Um Leiden und Schmerzen für die Tiere zu vermeiden, kommt dabei auch die Gabe von Antibiotika in Frage.
Doch auch wenn das lebende Tier zur Behandlung einer Infektion Antibiotika bekommen hat: Geflügelfleisch enthält nachweislich keine gesundheitlich bedenklichen Antibiotikarückstände. Dafür sorgt die gesetzlich vorgeschriebene und veterinärmedizinisch kontrollierte Wartezeit zwischen Antibiotikaeinsatz und Schlachtung. Alle aufgenommenen Medikamente werden in dieser Zeit vom Organismus der Tiere abgebaut. Dies bestätigt nicht zuletzt der jährliche Nationale Rückstandskontrollplan des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.